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FFP2-Maskenpflicht ab 12.1.2022 in geschlossenen Räumen!

12. Januar 2022

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern,

bitte beachten Sie die neuen Corona Regeln die ab dem 12.01.2022 gelten:

Baden-Württemberg bleibt landesweit bei den Maßnahmen der Alarmstufe 2, obwohl die aktuelle (gesunkene) Belegung der Intensivbetten die Rücknahme einiger Vorschriften möglich machen würde. Diese Regelung gilt mindestens bis einschließlich 01. Februar 2022.

Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Von heute an müssen in Innenräumen Personen ab 18 Jahren FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle getragen werden. Die dünnen, meist blauen OP-Masken sind somit für Patienten, Kunden, Gäste und Publikum nicht mehr ausreichend.

Wir Danken für Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam der

SONNENBERG Kieferorthopädie